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Reklamationen und Streitfälle

Hier können Sie sich darüber informieren, wie wir mit Streitigkeiten und Reklamationen umgehen.

Reklamationen

  • Der Unternehmer verfügt über ein weithin bekanntes Reklamationsverfahren und bearbeitet Reklamationen nach diesem Reklamationsverfahren.

  • Reklamationen in Bezug auf die Umsetzung des Vertrages sind dem Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist vollständig und klar darzulegen, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat.

  • Reklamationen, die an den Unternehmer gerichtet sind, werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Empfangsdatum beantwortet. Erfordert eine Reklamation eine vorhersehbare längere Bearbeitungszeit, antwortet der Unternehmer innerhalb der Frist von 14 Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis, wann der Verbraucher eine detailliertere Antwort erwarten kann.

  • Kann die Reklamation nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Beschwerde einvernehmlich gelöst werden, entsteht ein Streitfall, der den Regeln der Streitbeilegung unterliegt.

Streitfälle

  • Für Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gilt ausschließlich niederländisches Recht.

  • Ein Streitfall wird von der Schlichtungskommission nur dann behandelt, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist an den Unternehmer gerichtet hat.

  • Spätestens zwölf Monate nach Entstehung des Streitfalls ist der Streitfall schriftlich der Schlichtungskommission vorzulegen.

  • Möchte der Verbraucher der Schlichtungskommission einen Streitfall vorlegen, ist der Unternehmer an diese Entscheidung gebunden. Wenn der Unternehmer dies wünscht, muss der Verbraucher innerhalb von fünf Wochen nach einem schriftlichen Antrag des Unternehmers eine schriftliche Erklärung abgeben, ob er dies wünscht oder ob der Streitfall vom zuständigen Gericht bearbeitet werden soll. Sollte der Unternehmer über die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb der Frist von fünf Wochen unterrichtet worden sein, so ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.

  • Die Schlichtungskommission darf einen Streitfall nicht behandeln oder das Verfahren einstellen, wenn dem Unternehmer ein Moratorium gewährt wird, er für zahlungsunfähig erklärt wurde oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich eingestellt hat, bevor die Kommission bei der Verhandlung einen Streitfall bearbeitet und eine Schlusserklärung abgegeben hat.

  • Wenn ein Streitfall vorliegt, den der Käufer und Verkäufer nicht lösen können, nutzen Sie die ODR-Plattform.

  • Im Streitfall ist Vogel's bereit, an der ODR-Plattform teilzunehmen.

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